News/Nachrichten

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 6.11.2020)

06.11.2020

Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen: 

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.Dadurch sidn u.a. erlaubt: Tennis, Badminton, Squash (jeweisl Einzel), Paartanz (ein Paar pro Raum).
  • Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen (2er Gruppen) erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird.
  • Es findet keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt, Kontaktsport ist aber auch nur mit einem festen Trainingspartner, nicht mit wechselnden Partnern möglich.
  • Gruppentraining, Teamsport oder Sport mit mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten bleibt untersagt.
  • Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen bleiben geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der o.g. Regelung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.

Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.

 


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News/Nachrichten - Archiv 2022

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 6.11.2020)

06.11.2020

Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen: 

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.Dadurch sidn u.a. erlaubt: Tennis, Badminton, Squash (jeweisl Einzel), Paartanz (ein Paar pro Raum).
  • Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen (2er Gruppen) erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird.
  • Es findet keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt, Kontaktsport ist aber auch nur mit einem festen Trainingspartner, nicht mit wechselnden Partnern möglich.
  • Gruppentraining, Teamsport oder Sport mit mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten bleibt untersagt.
  • Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen bleiben geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der o.g. Regelung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.

Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.

 


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News/Nachrichten - Archiv 2021

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 6.11.2020)

06.11.2020

Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen: 

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.Dadurch sidn u.a. erlaubt: Tennis, Badminton, Squash (jeweisl Einzel), Paartanz (ein Paar pro Raum).
  • Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen (2er Gruppen) erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird.
  • Es findet keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt, Kontaktsport ist aber auch nur mit einem festen Trainingspartner, nicht mit wechselnden Partnern möglich.
  • Gruppentraining, Teamsport oder Sport mit mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten bleibt untersagt.
  • Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen bleiben geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der o.g. Regelung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.

Bei Fragen wendet Euch bitte direkt an die Geschäftsstelle.

 


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News/Nachrichten - Archiv 2020

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 6.11.2020)

06.11.2020

Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen: 

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.Dadurch sidn u.a. erlaubt: Tennis, Badminton, Squash (jeweisl Einzel), Paartanz (ein Paar pro Raum).
  • Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen (2er Gruppen) erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird.
  • Es findet keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt, Kontaktsport ist aber auch nur mit einem festen Trainingspartner, nicht mit wechselnden Partnern möglich.
  • Gruppentraining, Teamsport oder Sport mit mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten bleibt untersagt.
  • Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen bleiben geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der o.g. Regelung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.

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News/Nachrichten - Archiv 2019

Aktuelle Änderungen Corona-Schließung (gültig ab 6.11.2020)

06.11.2020

Erneut wurden die Corona-Auflagen des Landes Hessen überarbeitet. Offensichtlich gibt es in unserer Landesregierung starke Unsicherheiten, um nicht zu sagen Unkenntnis, wie man mit der aktuellen Situation umgehen soll, anders lässt sich eine dritte Version innerhalb einer Woche nicht erklären. Im Folgenden nun die ab dem 6. November gültigen Rehgelungen: 

Gemäß der Verordnung zur Beschränkung von sozialen Kontakten und des Betriebes von Einrichtungen und von Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung, CoKoBev), vom 7. Mai 2020, in der geänderten Fassung vom 31.Oktober 2020, ergänzt durch die Auslegungshinweise vom 3. November 2020 und den Erlass des HMdIS vom 6.November, gelten ab Freitag dem 6. November 2020 folgende Regelungen bei der SGW:

  • Freizeit- und Amateursport kann auf Sportanlagen im Freien oder in gedeckten Anlagen (Sporthallen, Schießsportanlagen, etc.) lediglich allein, zu zweit oder mit dem eigenen Hausstand stattfinden.Dadurch sidn u.a. erlaubt: Tennis, Badminton, Squash (jeweisl Einzel), Paartanz (ein Paar pro Raum).
  • Es muss in jedem Fall gewährleistet sein, dass keine Durchmischung der einzelnen Personengruppen (2er Gruppen) erfolgt, also z.B. mit wechselnden Partnern trainiert wird.
  • Es findet keine Unterscheidung zwischen kontaktlosen und Kontaktsportarten statt, Kontaktsport ist aber auch nur mit einem festen Trainingspartner, nicht mit wechselnden Partnern möglich.
  • Gruppentraining, Teamsport oder Sport mit mehr als 2 Personen aus unterschiedlichen Haushalten bleibt untersagt.
  • Die städtischen Bürgerhäuser, Sporthallen und Sportanlagen bleiben geschlossen. Betroffen hiervon sind auch Einrichtungen des Landkreises Darmstadt-Dieburg (Sporthalle der Albrecht-Dürer-Schule, Hessenwaldschule sowie die Räumlichkeiten der Wilhelm-Busch-Schule).
  • Ausgenommen von der o.g. Regelung sind:
    • Rehasport, Rehabilitationssport unterfällt nicht den Voraussetzungen der CoKoBev, da es sich um medizinische Maßnahmen handelt. Ein Hygienekonzept ist zu erstellen, ob und in welchem Umfang der Rehasport durchgeführt wird entscheidet der Kursleiter.
    • Einzelunterricht Musik
    • Profi- und Spitzensport (gem. Einzelabsprache mit definierten Sportarten)
  • Für die Sportausübung im öffentlichen Raum gilt die allgemeine Personenbeschränkung. Danach ist eine Sportausübung im öffentlichen Raum lediglich alleine oder mit den Angehörigen des eigenen oder eines weiteren Hausstandes bis zu einer Gruppengröße von höchstens zehn Personen gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Personen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Bistro, Sauna, und Fitnessstudio sind ebenfalls geschlossen.
  • Vereins- und Versammlungsräume werden geschlossen. Ausgenommen sind interne Sitzungen von Vereinsorganen (Vereins- und Abteilungsvorstände), diese sind erlaubt, es gelten die einschlägigen Hygienevorschriften.
  • Die Geschäftsstelle ist geöffnet täglich von 08:00 – 12:00 Uhr.

Die o.g. Regelungen gelten vorbehaltlich möglicher behördlicher Änderungen bis 30. November 2020.

Aufgrund der kurzfristigen Ankündigung heute Mittag bleiben die Anlagen der SGW bis einschließlich 8.November geschlossen.

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